Montag, 23. Juni 2014

Fragen rund um den Sonnenschutz

Liebe Leserin, lieber Leser

Immer wieder erhalten wir Anfragen zu Sonnenschutzmitteln.
Mit freundlicher Genehmigung von www.pharmavista.net publizieren wir hier gerne einige Antworten zu den wichtigsten Fragen:

Müssen Sonnenschutzmittel mindestens 30 Minuten vor dem Besonnen aufgetragen werden?Tests haben ergeben, dass die meisten modernen Sonnenschutzprodukte sofort nach dem Auftragen einen homogenen Schutzfilm ausbilden und dadurch eine Sofortschutzwirkung besitzen. Produkte mit diesen Eigenschaften sind entsprechend gekennzeichnet.
Verlängert permanentes Nachcremen die Besonnungszeit?Nein. Die maximal erlaubte Bestrahlungszeit ergibt sich aus dem Produkt des gewählten Lichtschutzfaktors mal der Eigenschutzzeit. Das Nachcremen wird empfohlen, damit die erforderliche Schichtdicke erreicht bzw. erhalten bleibt. Durch Schwitzen, Abreiben oder Wassereinwirkung wird Sonnenschutzmittel entfernt und die erforderliche minimale Schichtdicke wird unterschritten.

Werde ich mit hohen Lichtschutzfaktoren trotzdem braun?Entscheidend für die Bräunung sind Hauttyp, individuelle UV-Empfindlichkeit und Intensität an UVA- und UVB-Strahlen am Ort der Sonneneinwirkung. Selbst Sonnenschutzmittel mit sehr hohen Faktoren lassen z.B. in äquatornahen Regionen noch beachtliche Energiemengen passieren. Für Menschen mit Pigmentierungstyp I oder II besteht sogar ein hohes Sonnenbrandrisiko.

Darf das Sonnenschutzmittel vom Vorjahr nicht mehr verwendet werden, da der Lichtschutzfaktor abnimmt?Ist das Produkt unbenutzt und originalverschlossen, kann es nach einem Jahr noch problemlos verwendet werden. Geöffnete Produkte, bei denen die Verwendungsdauer nach dem Öffnen 12 Monate oder mehr beträgt, können meistens im Folgejahr noch verwendet werden. Untersuchungen haben gezeigt, dass bei sachgemässer Lagerung, wenn überhaupt, nur ein sehr geringfügiger Abbau der UV-Filter stattfindet und der Lichtschutzfaktor über einen längeren Zeitraum stabil bleibt. Geruch und ungleichförmiges Aussehen weisen auf einen Verderb hin und das Produkt sollte in diesem Fall entsorgt werden.
Sonnenschutzmittel müssen den Anforderungen der Kosmetikverordnung genügen. Auf der Verpackung muss das Mindesthaltbarkeitsdatum mit Angabe von Monat und Jahr angegeben sein, bis zu dem das Produkt seine spezifischen Eigenschaften unter angemessenen Aufbewahrungsbedingungen behält. Beträgt die Haltbarkeit mehr als 30 Monate, so kann auf das Mindesthaltbarkeitsdatum verzichtet werden. In diesem Fall wird durch ein Piktogramm und den Zeitraum angegeben (Monate oder Jahre), wie lange das Produkt nach dem Öffnen ohne Schaden für die Konsumentin oder den Konsumenten verwendet werden kann.
Quelle:
_G. Kindl; Sonnenschutz, ein pharmazeutisch-dermatologischer Leitfaden; GOVI-Verlag 2012; p185
_Verordnung des EDI über kosmetische Mittel (VKos), Art.3, Kennzeichnung

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Herzliche Grüsse & schöne Sommerferien,
Urs Schneeberger,
Inhaber Online Drogerie-Markt www.mein-laden.ch
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