Samstag, 28. Juni 2014

Zecken: Wie entfernen?

Im Frühsommer sind Zecken und deren Stiche häufig. Da die schmerzlosen Zeckenstiche vielfach nicht bemerkt werden, sind nach Spaziergängen und Wanderungen der ganze Körper und die Kleidung sorgfältig auf Zecken abzusuchen. Zecken bevorzugen warme, feuchte und dünne Hautpartien, wie Kniekehlen, Innenseite der Oberschenkel, Leisten, Hals, Nacken und Achselhöhlen; bei Kindern ist häufig auch der behaarte Kopf befallen. Die Zecke benutzt ihren Rüssel, um sich am Wirt festzusetzen und Blut zu saugen. Ein spezielles Sekret erschwert zusätzlich das Ablösen des Parasiten.
Die Zecke soll so schnell wie möglich entfernt werden, da das Risiko einer Übertragung von Infektionskrankheiten mit der Dauer der Kontaktzeit steigt. 
Dazu wird die Zecke direkt über der Haut mit einer Pinzette gefasst und ohne Drehung herausgezogen. Es ist darauf zu achten, dass die Zecke dabei nicht zerquetscht wird. Es sind diverse Zeckenzangen und Zeckenpinzetten  Zeckenkarten (Pharmacode 5310076 5900760 ) und ein Zeckenlasso (Pharmacode 5171261 ) auf dem Markt. Nur beim „Lasso“ wird empfohlen, die Zecke herauszudrehen. Die Zeckenkarte wird mit der Einkerbung parallel zur Haut unter die Zecke geschoben und diese mit einer leicht schaukelnden Ziehbewegung nach oben entfernt.
Die Zecke sollte nicht mit toxischen oder okklusiven Substanzen wie Ether, Öl oder Vaseline bedeckt werden. Das Ersticken des Parasiten kann zu einer beschleunigten Übertragung von infektiösem Material führen.
Die betroffene Stelle sollte nach dem Entfernen der Zecke sorgfältig gereinigt, desinfiziert und während einiger Wochen beobachtet werden. Es empfiehlt sich, das Datum des Zeckenstiches zu notieren. Entsteht nach einigen Tagen eine Rötung um die Stichstelle, muss ein Arzt aufgesucht werden.
Literatur:
_BAG online
mit freundlicher Genehmigung durch www.pharmavista.net
Urs Schneeberger
Betreiber und Inhaber von www.mein-laden.ch, dem grössten Online Drogeriemarkt der Schweiz, seit 2001.

Borreliose: Zeckentests

Nimmt die Zeckenaktivität zu, steigt auch die Nachfrage nach so genannten Zeckentests (z.B. 4773868 ). Dabei wird der Parasit im Labor mittels PCR-Analyse oder Antigenbestimmung direkt auf das Vorhandensein von Borrelien getestet.
Da in der Schweiz ca. 5-30% (je nach Gebiet bis zu 50%) der Zecken mit Borrelien befallen sind, ist ein positives Resultat relativ häufig zu erwarten. Das Laborresultat sagt jedoch nichts darüber aus, ob auch eine Übertragung stattgefunden hat. In der Schweiz liegt das Erkrankungsrisiko für Lyme-Borreliose nach einem Zeckenstich bei ca. 1%.
Um eine Überbehandlung von nicht infizierten Personen zu vermeiden, ist eine Antibiotikatherapie erst beim Auftreten von Symptomen angezeigt. Die Einstichstelle soll daher während vier Wochen beobachtet und im Idealfall auch dokumentiert werden (Photo mit Smartphone, Datum). Typische Symptome einer Lyme-Borreliose sind z.B. eine sich ausdehnende Hautrötung, bläuliche Schwellung von Ohrläppchen, Brustwarze oder Hodensack, Gelenkschwellungen und Sensibilitätsstörungen.
Ein positives Testresultat kann einerseits eine übereilte Behandlung nach sich ziehen, andererseits wähnt sich der Betroffene bei einem negativen Befund möglicherweise in falscher Sicherheit.
Entscheidend für eine schnelle Diagnose und Therapie von Borreliose ist genaues Beobachten der Einstichstelle nach Entfernen der Zecke und Aufsuchen eines Arztes bei Auftreten von Symptomen.
Das CNRT(Nationales Referenzzentrum für zeckenübertragene Krankheiten, gegründet 2009 mit Mandat des BAG) äusserte sich negativ zur Verwendung von Zeckentests zum Nachweis von Borrelien (siehe www links).
Quelle:
_i.m@il Offizin, Nr.10/2013
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Urs Schneeberger

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Trinkwasserdesinfektion auf Reisen

Verwenden Reisende mit pathogenen Mikroorganismen kontaminiertes Wasser, stellt dies ein bedeutendes gesundheitliches Risiko dar. Zahlreiche Mikroorganismen unterschiedlichster Art können im Wasser vorkommen: Bakterien, Viren, Protozoen und Helminthen.
Die bekannte Reisediarrhö ist im Allgemeinen bakteriell (am häufigsten E.coli, Salmonellen, Campylobacter, Shigellen), viral (Rotavirus) oder parasitär (Giardia, Amöben und Kryptosporidien) bedingt. Die Ansteckung mit Hepatitis A über kontaminierte Getränke und Nahrungsmittel bedeutet für nicht immune Reisende ebenfalls ein hohes Risiko.
Die Trinkwasserdesinfektion kann chemisch oder physikalisch z.B. durch Wärme oder Filtration erfolgen.
Für die Wirksamkeit der chemischen Desinfektion entscheidend sind die Wirkstoffkonzentration im Wasser und die Einwirkungszeit. Letztere ist unbedingt einzuhalten und variiert je nach Produkt zwischen 30 Minuten und 2 Stunden.
Die Wirksamkeit der Aufbereitung nimmt mit steigendem Trübungsgrad des Wassers ab. Verschmutztes Wasser sollte zuerst dekantiert, anschliessend filtriert, desinfiziert bzw. konserviert werden, um es trinkbar halten zu können.
Wirkstoff: Ag+: wirksam gegen Bakterien, Einwirkungszeit 2 h, Ag+ konserviert Wasser bis zu 6 Monaten:
_Micropur Classic MC flüssig (Pharmacodes 2681636 2681613 ) Dosierung: 1 ml auf 10 Liter Wasser
_Micropur Classic MC Pulver (Pharmacodes 2681599 2681582) Dosierung: 1 g auf 100 Liter Wasser
_Micropur Classic MC 1T Tabletten (Pharmacode 2681553 ) Dosierung: 1 Tablette auf 1 Liter Wasser
_Micropur Classic MC 10T Tabletten (Pharmacode 2681576 ) Dosierung: 1 Tablette auf 10 Liter Wasser

Wirkstoff: Ag+ und Chlor: wirksam gegen Bakterien, Viren (Einwirkungszeit 30 Min.), Giardia und Amöben (Einwirkungszeit 2 h):
_Micropur Forte MF flüssig (Pharmacodes 26813172678924 ) Dosierung: 1 ml auf 10 Liter Wasser
_Micropur Forte MF 1T Tabletten (Pharmacode 3594365 ) Dosierung: 1 Tablette auf 1 Liter Wasser

Folgendes Produkt auf Basis von Dinatriumthiosulfat neutralisiert den Chlorgeschmack von stark chloriertem Leitungswasser und nach Verwendung von Natriumhypochlorit:
_Micropur Antichlorine MA 100F (Pharmacode 2678930 )
Literatur:
_Katadyn Produkteinformationen Micropur
_La revue Prescrire 206/2000/p363, La qualité de l’eau du voyageur

mit freundlicher Genehmigung von www.pharmavista,net
Urs Schneeberger
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Montag, 23. Juni 2014

Fragen rund um den Sonnenschutz

Liebe Leserin, lieber Leser

Immer wieder erhalten wir Anfragen zu Sonnenschutzmitteln.
Mit freundlicher Genehmigung von www.pharmavista.net publizieren wir hier gerne einige Antworten zu den wichtigsten Fragen:

Müssen Sonnenschutzmittel mindestens 30 Minuten vor dem Besonnen aufgetragen werden?Tests haben ergeben, dass die meisten modernen Sonnenschutzprodukte sofort nach dem Auftragen einen homogenen Schutzfilm ausbilden und dadurch eine Sofortschutzwirkung besitzen. Produkte mit diesen Eigenschaften sind entsprechend gekennzeichnet.
Verlängert permanentes Nachcremen die Besonnungszeit?Nein. Die maximal erlaubte Bestrahlungszeit ergibt sich aus dem Produkt des gewählten Lichtschutzfaktors mal der Eigenschutzzeit. Das Nachcremen wird empfohlen, damit die erforderliche Schichtdicke erreicht bzw. erhalten bleibt. Durch Schwitzen, Abreiben oder Wassereinwirkung wird Sonnenschutzmittel entfernt und die erforderliche minimale Schichtdicke wird unterschritten.

Werde ich mit hohen Lichtschutzfaktoren trotzdem braun?Entscheidend für die Bräunung sind Hauttyp, individuelle UV-Empfindlichkeit und Intensität an UVA- und UVB-Strahlen am Ort der Sonneneinwirkung. Selbst Sonnenschutzmittel mit sehr hohen Faktoren lassen z.B. in äquatornahen Regionen noch beachtliche Energiemengen passieren. Für Menschen mit Pigmentierungstyp I oder II besteht sogar ein hohes Sonnenbrandrisiko.

Darf das Sonnenschutzmittel vom Vorjahr nicht mehr verwendet werden, da der Lichtschutzfaktor abnimmt?Ist das Produkt unbenutzt und originalverschlossen, kann es nach einem Jahr noch problemlos verwendet werden. Geöffnete Produkte, bei denen die Verwendungsdauer nach dem Öffnen 12 Monate oder mehr beträgt, können meistens im Folgejahr noch verwendet werden. Untersuchungen haben gezeigt, dass bei sachgemässer Lagerung, wenn überhaupt, nur ein sehr geringfügiger Abbau der UV-Filter stattfindet und der Lichtschutzfaktor über einen längeren Zeitraum stabil bleibt. Geruch und ungleichförmiges Aussehen weisen auf einen Verderb hin und das Produkt sollte in diesem Fall entsorgt werden.
Sonnenschutzmittel müssen den Anforderungen der Kosmetikverordnung genügen. Auf der Verpackung muss das Mindesthaltbarkeitsdatum mit Angabe von Monat und Jahr angegeben sein, bis zu dem das Produkt seine spezifischen Eigenschaften unter angemessenen Aufbewahrungsbedingungen behält. Beträgt die Haltbarkeit mehr als 30 Monate, so kann auf das Mindesthaltbarkeitsdatum verzichtet werden. In diesem Fall wird durch ein Piktogramm und den Zeitraum angegeben (Monate oder Jahre), wie lange das Produkt nach dem Öffnen ohne Schaden für die Konsumentin oder den Konsumenten verwendet werden kann.
Quelle:
_G. Kindl; Sonnenschutz, ein pharmazeutisch-dermatologischer Leitfaden; GOVI-Verlag 2012; p185
_Verordnung des EDI über kosmetische Mittel (VKos), Art.3, Kennzeichnung

Haben Sie weitere Fragen?
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren:
info@mein-laden.ch

Herzliche Grüsse & schöne Sommerferien,
Urs Schneeberger,
Inhaber Online Drogerie-Markt www.mein-laden.ch
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