Samstag, 3. Oktober 2015

Schwangerschafts-Test

Grundlage aller modernen Schwangerschaftstests ist der Nachweis des Schwangerschaftshormons HCG (humanes Choriongonadotropin). Der HCG-Spiegel im Urin gesunder und nicht schwangerer Frauen liegt normalerweise unter 5 U.I./L (International Units pro Liter). Etwa eine Woche nach der Befruchtung beginnt die Bildung von HCG. Die Konzentration im Urin verdoppelt sich etwa alle zwei Tage und erreicht in der zehnten Schwangerschaftswoche einen Wert von 100‘000 bis 250‘000 U.I./L Urin, um danach steil auf eine Konzentration von 10‘000 bis 20‘000 U.I./L abzufallen. Bis zur Geburt bleiben die Werte in diesem Bereich.
Die meisten Schwangerschaftstests werden ab dem ersten Tag nach Ausbleiben der Periode empfohlen, die HCG-Werte im Urin betragen am erwarteten Menstruationstermin ca. 50 bis 100 U.I./L. Die sogenannten Frühtests können schon einige Tage vor dem Menstruationstermin verwendet werden, die Sicherheit nimmt jedoch ab, je früher der Test durchgeführt wird. Zudem kann bei einem vorzeitigen Abbruch der Einnistung oder bei einem sehr frühen Spontanabort ein falsch positives Ergebnis angezeigt werden.
Quelle:
_Karin Meisenbacher; Empfängnisverhütung; Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft mbH Stuttgart 2006
_Herstellerangaben
_Pharmavista.net

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Freitag, 21. August 2015

Neues zu Lausmitteln

Aufgrund von Resistenzentwicklungen gegen Insektizide wirken die chemischen Pedikulozide nicht mehr zuverlässig. Deshalb gelten die physikalisch wirksamen Läusemittel fortan als Mittel der ersten Wahl. Diese Produkte sind als Medizinprodukte registriert. Zum Nachweis der Wirksamkeit sind Untersuchungen am Menschen und aussagekräftige und qualitativ gute klinische Studien erforderlich.
Von zwei Wirkstoffen konnte die Wirksamkeit in kontrollierten Studien nachgewiesen werden:
_Dimeticon vernichtet die Läuse durch Störung ihres Wasserhaushaltes. Dank der geringen Oberflächenspannung dringt die Substanz in die Atemöffnungen der Läuse ein. Aufgrund der Wasserundurchlässigkeit wird die Verdunstung verhindert, was zur Zerstörung der inneren Organe führt.
_Octan-1,2-diol ist eine Alkoholverbindung, welche die Chitinhülle der Läuse angreift, so dass Löcher entstehen. Die Insekten verlieren dadurch zu viel Feuchtigkeit und trocknen innerlich aus.
Da die Wirkung auf die Eier nur gering und limitiert ist, soll die Behandlung zur Sicherheit nach 7 bis 9 Tagen wiederholt werden. So können Larven eliminiert werden, welche erst nach der ersten Behandlung geschlüpft sind.
Die  Wirkung hängt nicht nur von der verwendeten Substanz, sondern auch von der Formulierung des Produkts ab. Gemäss Literaturangaben konnte die Wirksamkeit von folgenden Produkten in kontrollierten Studien nachgewiesen werden:
_Hedrin® Lösung (4% Dimeticon, 96% *Cyclometicon) *entflammbar!
_Hedrin Xpress® Gel (4% Dimeticon, 2% Nerolidol)
_Paranix® Spray (Dimeticon 4%, Paraffinöl 96%)
_Hedrin® Treat&Go Schaum (*Octan-1,2-diol 5%) *entflammbar!
Ebenfalls im Handel sind andere Formulierungen mit Dimeticon sowie weitere physikalisch wirksame Produkte mit Kokosnuss- oder Neemöl, deren Wirkung in kontrollierten Studien bisher nicht untersucht oder ausreichend belegt ist.
Auf der Internetseite www.lausinfo.ch (=> Behandlungsmethoden/Physikalisch wirkende Pedikulozide/Produkte…) werden die verschiedenen Kriterien wie Wirksamkeit, Unbedenklichkeit oder Einfachheit der Anwendung in Vergleichstabellen dargestellt und klar signalisiert, ob das Produkt den Richtlinien entspricht und die Wirksamkeit nachgewiesen wurde.

Quellen:
_La Revue Prescrire 365/2014/p198 «Poux du cuir chevelu. Diméticone, substance pédiculicide de premier choix».
_www.lausinfo.ch
_Pharmavista.ch

Freitag, 15. Mai 2015

Gefährliche "Schlankheitsmittel"

Swissmedic hat 61 illegal importierte Schlankheitsmittel auf ihren Inhalt untersucht. Das Ergebnis ist besorgniserregend: Mehr als drei Viertel der Produkte enthielten nicht deklarierte Wirkstoffe. Über die Hälfte enthielt den Wirkstoff Sibutramin, der im Jahr 2010 wegen seiner Risiken für die Gesundheit weltweit vom Markt genommen wurde.
Im Frühling steigt erfahrungsgemäss die Nachfrage nach Schlankheitsmitteln. Viele bestellen sich solche Präparate über das Internet und wissen nicht, was sie zugeschickt bekommen. Das Schweizerische Heilmittelinstitut hat deshalb 61 vor allem fernöstliche Schlankheitsmittel im Labor analysiert. Die Resultate zeigen: Der Konsum importierter Produkte zum Abnehmen birgt grosse Risiken.
Auffallend: Immer häufiger werden Getränke wie Kaffee als Schlankheitsmittel angeboten, die teilweise gesundheitsschädigende Mengen verbotener Substanzen enthalten.

_41 Produkte gaben vor, „natürlich“, oder „pflanzlich“ zu sein. In Tat und Wahrheit enthielten 35 dieser Produkte gefährliche chemische Inhaltsstoffe


_Zehn Produkte waren Kaffee-Getränke. Acht davon enthielten synthetische Inhaltsstoffe. Ein Kaffeebeutel enthielt 45mg Sibutramin, das ist die dreifache Menge der (früheren) maximalen Tagesdosierung, eine lebensgefährliche Dosis


_Vier Produkte waren Beutel mit Fruchtsaftpulver, drei davon enthielten nicht deklarierte gesundheitsschädigende Inhaltsstoffe


_Vier Produkte waren Kapseln mit deklariertem Sibutramin als Inhaltsstoff. Davon enthielt ein Produkt die angegebene Menge, zwei Produkte eine falsche Menge und ein Produkt gar keinen Wirkstoff


_Weiter fanden sich in Produkten andere Wirkstoffe wie beispielsweise Schmerzmittel (Paracetamol), Entzündungshemmer (Diclofenac) oder Antidepressiva (Fluoxetin), die nicht deklariert waren.
Die Ergebnisse dieser Analysen zeigen: Als „Schlankmacher“ angepriesene Produkte oder Medikamente aus unkontrollierten Quellen können die eigene Gesundheit massiv gefährden! So liegen Swissmedic Meldungen aus dem Ausland vor, in denen Konsumentinnen nach der Einnahme solcher Sibutramin-Produkte hospitalisiert werden mussten. Die Zulassung von Arzneimitteln mit Sibutramin wurde im März 2010 wegen des möglichen Risikos schwerwiegender Nebenwirkungen sistiert.
Swissmedic warnt eindringlich davor, im Internet Medikamente oder Nahrungsergänzungsmittel über dubiose Anbieter zu beziehen und einzunehmen. Swissmedic erinnert zudem daran, dass es Privatpersonen gesetzlich verboten ist, aus dem Ausland grössere Mengen Arzneimittel in die Schweiz zu importieren.

Quelle:

_Medienmitteilung Swissmedic, 05.05.2015